GARANTIEBEDINGUNGEN 2026
GARANTIEBEDINGUNGEN - 5-JAHRES-HERSTELLERGARANTIE
GARANTIEBEDINGUNGEN
5-Jahres-Herstellergarantie der Holtkötter Licht GmbH
Garantiegeber | Holtkötter Licht GmbH |
Anschrift | Waldliesborner Straße 45, 59329 Wadersloh, Deutschland |
Geltungsbeginn | Für Leuchten, die Holtkötter ab dem 17. August 2026 ausliefert. |
Holtkötter Leuchten stehen für hochwertige Materialien, sorgfältige Konstruktion und Fertigung sowie langfristige Reparierbarkeit. Als Ausdruck dieses Qualitätsanspruchs gewährt die Holtkötter Licht GmbH („Holtkötter“) die nachfolgend beschriebene freiwillige Herstellergarantie.
I. Allgemeine Bedingungen
1. Erwerb der Leuchten. Die Garantie gilt für neue Holtkötter Leuchten, die unmittelbar von Holtkötter oder über einen autorisierten Holtkötter Partner erworben wurden. Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Garantieberechtigter ist der jeweilige rechtmäßige Eigentümer einer solchen Leuchte.
2. Beginn der Garantiefrist. Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum des Erstkäufers. Maßgeblich ist das auf dem Kaufbeleg ausgewiesene Datum. Ist dort kein eindeutiges Kaufdatum ausgewiesen, beginnt die Garantiefrist mit der nachgewiesenen Übergabe der Leuchte an den Erstkäufer.
3. Garantiegebiet. Die Garantie gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz, Norwegen und dem Vereinigten Königreich. Voraussetzung ist, dass die Leuchte in diesem Gebiet erworben und dort betrieben wird. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
4. Beweislast. Der Kunde muss den Erwerb der Leuchte und den Beginn der Garantiefrist durch einen Kaufbeleg oder einen gleichwertigen Nachweis belegen. Für Verbraucher gelten im Übrigen die gesetzlichen Beweislastregelungen.
II. Garantieerklärung
1. Holtkötter gewährt unentgeltlich eine Garantie von fünf Jahren auf sämtliche neuen Leuchten der Holtkötter Licht GmbH, die Holtkötter erstmals ab dem 17. August 2026 ausliefert.
2. Ob eine Leuchte vom zeitlichen Anwendungsbereich erfasst ist, richtet sich nach dem dokumentierten Auslieferungsdatum von Holtkötter. Die individuelle fünfjährige Garantiefrist beginnt unabhängig davon gemäß Ziffer I.2 mit dem Kaufdatum des Erstkäufers.
III. Umfang der Garantie und Ausschlüsse
1. Umfang. Die Garantie erstreckt sich auf Material-, Konstruktions- und/oder Fabrikationsfehler, die innerhalb des Garantiezeitraums auftreten. Sie gilt für das gesamte Produkt einschließlich eines Funktionsausfalls integrierter LED-Module sowie der zur Leuchte gehörenden elektronischen Betriebsgeräte und Steuerungskomponenten.
2. Aus- und Einbau sowie Transport. Der Ausbau und Wiedereinbau der Leuchte sowie ihre Anlieferung an einen Holtkötter Partner oder an Holtkötter zur Prüfung und Garantieabwicklung werden grundsätzlich vom Kunden organisiert. Soweit gesetzlich zulässig, trägt der Kunde diese Kosten. Besteht ein Garantieanspruch eines Verbrauchers und verpflichtet zwingendes Recht Holtkötter zur Übernahme notwendiger Transport-, Wege-, Arbeits- oder Materialkosten oder erforderlicher Aus- und Einbaukosten, müssen diese vor Entstehung mit Holtkötter abgestimmt werdne.
3. Ausschlüsse. Von der Garantie ausgeschlossen sind:
a) Normale Abnutzung und normaler Verschleiß, insbesondere ein technisch üblicher Rückgang des Lichtstroms oder eine technisch übliche Veränderung der Lichtfarbe während der Nutzungsdauer, sofern die zugesicherten Produktspezifikationen nicht unterschritten werden;
b) Beschädigungen oder Beeinträchtigungen, die auf vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Garantieberechtigten oder auf Handlungen Dritter zurückzuführen sind;
c) Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen durch unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung, insbesondere durch Missbrauch, Überschreitung vorgesehener Belastungsgrenzen oder Nichtbeachtung der Montage-, Bedienungs- oder Pflegehinweise;
d) Produkte, an denen Änderungen, Eingriffe, Reparaturen oder Reparaturversuche durch den Kunden oder Dritte vorgenommen wurden, sofern Holtkötter diesen nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat; dies gilt nicht, wenn die Maßnahme für den Garantiefall nachweislich nicht ursächlich war;
e) Funktionsveränderungen oder Schäden infolge von Materialermüdung, unzureichender Wartung, Verschmutzung oder äußeren Einflüssen, insbesondere Wasser, Feuchtigkeit, Feuer, Hitze, Frost, Überspannung, ungeeigneten chemischen Einwirkungen oder nicht bestimmungsgemäßer mechanischer Belastung;
f) Bloße Abweichungen des Produkts in Darstellung, Farbe oder Ausführung gegenüber Abbildungen oder Angaben in Katalogen, Prospekten oder sonstigen Verkaufsunterlagen, soweit diese produktions-, material- oder darstellungsbedingt üblich und zumutbar sind und keinen Sachmangel darstellen;
g) Externe Leuchtmittel, Batterien, Akkumulatoren und Zubehör anderer Hersteller, soweit diese nicht ausdrücklich als Bestandteil der Holtkötter Leuchte mitgeliefert wurden;
h) Ausstellungsstücke und sonstige Leuchten, die bereits vor dem Erwerb durch den Erstkäufer im Gebrauch waren, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
IV. Technische und nutzungsbezogene Voraussetzungen
Ein Garantieanspruch setzt voraus, dass:
a) die Leuchte entsprechend ihrer Bauart fachgerecht montiert und in Betrieb genommen wurde; bei fest anzuschließenden Leuchten muss dies durch einen Elektrofachbetrieb oder einen Holtkötter Partner erfolgt sein;
b) die Leuchte entsprechend den Produkt- und Anwendungsspezifikationen sowie der Montage-, Bedienungs- und Pflegeanleitung bestimmungsgemäß verwendet wurde;
c) die angegebenen Betriebsparameter, insbesondere Netzspannung, eingehalten wurden;
d) bei Leuchten mit austauschbaren Leuchtmitteln ausschließlich geeignete und für die jeweilige Leuchte freigegebene Leuchtmittel verwendet wurden;
e) an der Leuchte keine nicht von Holtkötter schriftlich genehmigten Änderungen oder Reparaturen vorgenommen wurden, soweit diese für den geltend gemachten Defekt ursächlich sein können.
V. Garantieleistung
1. Prüfung und Leistung. Stellt sich nach Prüfung heraus, dass der gemeldete Mangel vorliegt und von dieser Garantie erfasst ist, wird Holtkötter nach eigener Wahl die Leuchte oder das betroffene Bauteil unentgeltlich reparieren oder einen gleichartigen beziehungsweise gleichwertigen Ersatz liefern. Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises aus dieser Garantie besteht nicht. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
2. Ersatz. Bei einer Ersatzlieferung darf Holtkötter ein technisch weiterentwickeltes Produkt oder Bauteil bereitstellen. Zumutbare geringfügige Abweichungen bei Abmessungen, Gestaltung, Oberfläche, Lichtstrom, Lichtfarbe oder Bedienung sind zulässig, wenn ein identisches Produkt oder Bauteil nicht mehr verfügbar ist und die wesentliche Funktion und Wertigkeit erhalten bleiben.
3. Kein Garantieanspruch. Ergibt die Prüfung, dass kein Garantieanspruch besteht, informiert der Holtkötter Partner oder Holtkötter den Kunden hierüber. Soweit eine Reparatur möglich ist, kann dem Kunden vorab ein kostenpflichtiges Reparaturangebot unterbreitet werden. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, wird die Leuchte unrepariert zurückgegeben oder auf Wunsch und auf Kosten des Kunden zurückgesandt. Prüf- oder Versandkosten werden nur berechnet, wenn der Kunde vorab transparent darüber informiert wurde und ihrer Entstehung zugestimmt hat oder eine gesetzliche Kostentragungspflicht besteht.
4. Keine Verlängerung. Eine Reparatur oder Ersatzlieferung verlängert die ursprüngliche Garantiefrist nicht und setzt sie nicht neu in Gang. Reparierte oder ersetzte Produkte und Bauteile sind bis zum Ablauf der ursprünglichen fünfjährigen Garantiefrist von der Garantie erfasst.
VI. Garantieabwicklung
1. Mängelanzeige. Ein möglicher Garantiefall ist nach seiner Entdeckung ohne schuldhaftes Zögern in Textform bei dem Holtkötter Partner zu melden, bei dem die Leuchte erworben wurde. Eine Meldung innerhalb von zwei Wochen wird empfohlen. Eine spätere Meldung schließt den Anspruch nur aus, soweit Holtkötter hierdurch die Prüfung oder Schadensbegrenzung unzumutbar erschwert wurde und zwingendes Recht nicht entgegensteht.
2. Unterlagen. Der Meldung sind der Kaufbeleg oder ein gleichwertiger Nachweis mit eindeutig erkennbarem Kaufdatum, die Artikelbezeichnung sowie Serien- oder Fertigungsnummer, z.B. in Form des Typenschilds, aussagekräftige Fotos und eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung beizufügen. Diese Angaben sind erforderlich, damit Holtkötter die Leuchte eindeutig identifizieren und der jeweiligen Fertigungscharge zuordnen kann. Ist das Typenschild nicht mehr vorhanden oder nicht lesbar, ist dies bei der Garantiemeldung anzugeben. Holtkötter prüft in dem Fall, ob die erforderliche Identifizierung anhand anderer geeigneter Unterlagen möglich ist. Bei übertragener Garantie ist außerdem die Berechtigung des aktuellen Eigentümers plausibel nachzuweisen.
3. Abwicklung über den Holtkötter Partner. Die Garantieabwicklung erfolgt grundsätzlich über einen autorisierten Holtkötter Partner, vorzugsweise über den Partner, bei dem die Leuchte erworben wurde. Dieser nimmt eine Vorprüfung vor und stimmt mit Holtkötter das weitere Vorgehen sowie eine gegebenenfalls erforderliche Einsendung ab.
4. Prüfvorbehalt und Rücksendung. Holtkötter entscheidet nach angemessener Prüfung abschließend über das Bestehen des Garantieanspruchs. Eine Leuchte darf nur nach vorheriger Abstimmung eingesandt werden. Für Kosten und Rücksendung bei einem nicht bestehenden Garantieanspruch gilt Ziffer V.3.
VII. Übertragbarkeit
1. Die Garantie ist zusammen mit dem Eigentum an der Leuchte auf einen neuen Eigentümer übertragbar. Eine gesonderte Zustimmung von Holtkötter ist nicht erforderlich. Die ursprüngliche Garantiefrist bleibt unverändert; sie beginnt durch die Übertragung nicht neu.
VIII. Verhältnis zu anderen Rechten und Haftung
1. Diese freiwillige Garantie gewährt dem Kunden zusätzliche Rechte neben den gesetzlichen Mängelrechten gegenüber dem Verkäufer. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln, deren unentgeltliche Inanspruchnahme sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Sie können unabhängig von und parallel zu den Rechten aus dieser Garantie geltend gemacht werden.
2. Die Anerkennung eines Garantieanspruchs begründet keine über die in diesen Garantiebedingungen ausdrücklich beschriebenen Leistungen hinausgehende Verpflichtung. Eine Haftungsbegrenzung gilt jedoch nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
3. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Garantiebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die zwingenden gesetzlichen Regelungen.
Kontakt des Garantiegebers
Holtkötter Licht GmbH
Waldliesborner Straße 45
59329 Wadersloh
Deutschland
Telefon: +49 (0)2523 9825-0
E-Mail: verkauf@holtkoetter.de
www.holtkoetter.de